Prioritäten für den Schutz von wertvollen Biotopbäumen in unseren Wäldern statt forstwirtschaftlicher Nutzung…

…oder ab welcher Entfernung vom Weg stellt ein Baum bereits ein Sicherheitsrisiko dar?

https://www.meco.lu/wp-content/uploads/2022/02/Besch_1.jpgHolz ist ein wichtiger Rohstoff. Der Mouvement Ecologique hat sich dementsprechend immer für eine nachhaltige Holzernte eingesetzt. Die Resilienz der Wälder gegenüber den Klimaveränderungen ist unmittelbar an ein möglichst intaktes Beziehungsnetz aller Lebewesen gekoppelt. Um den Schutz der Lebensgemeinschaft Wald zu gewährleisten, muss deshalb u.a. eine bestimmte Menge von Biotopbäumen ausgewiesen werden, wie z.B. Bäume mit Spechthöhlen oder Greifvogelhorsten.

Nachhaltige Forstwirtschaft sieht denn auch den strikten Schutz von bis zu 8 Biotopbäumen pro Hektar vor. Daneben soll eine ausreichend große Menge an stehendem und liegendem Totholz, bedrohten Fledermäusen, Insekten- und Pilzarten ein Auskommen in den Wirtschaftswäldern erlauben. Die Holzernte soll sich dementsprechend auf einzelne oder kleine Gruppen von Stämmen beschränken

Angesichts der extremen Zunahme der Waldschäden infolge der Klimaveränderung hat das Umweltministerium zudem löblicherweise eine Reduzierung des Holzeinschlages in den öffentlichen Wäldern verordnet.

Zur Holzverarbeitung sollte sich in der Konsequenz der Holzeinschlag auf die Entnahme von einzelnen hochwertigen Stämmen beschränken, ohne die anderen Ökosystemleistungen des Waldes zu gefährden.

Allerdings scheint dieses Verfahren bei dem einem oder anderen Förster falsch verstanden zu werden:

In einem Revier wurden zwar nur 3 dickere Stämme in Einzelstammnutzung geerntet, allerdings wiesen alle Stämme Schwarzspechthöhlen auf, waren mithin wichtige Quartiere für Höhlenbewohner, unersetzliche Mitspieler im Ökosystem Wald. Besonders tragisch dürfte sein, dass einer dieser Bäume, eine weit über 100 jährige Eiche, über mehrere Jahre von wildlebenden Honigbienen bewohnt wurde. Dieser Baum stand zwischen 2 ausgewiesenen Biotopbäumen weitab vom Weg und stellte somit keine Gefährdung für Spaziergänger da. Nur bei einer abgestorbenen Fichte am Spazierweg dürfte das Argument der Wegesicherungspflicht spielen.

War diese Fällung nur ein Versehen oder eine Unachtsamkeit? Mit etwa 10 cm Durchmesser sind Einfluglöcher von Schwarzspechthöhlen etwa doppelt so groß wie die Löcher anderer Spechtarten. Ein Blick auf den Stamm und in die Krone vor der Fällung hätte genügt, um den gefährdeten Schwarzspecht zu schützen.

In einem anderen Revier wurde nur ein einzelner Baum mit wiederum wildlebenden Honigbienen gezielt entfernt, Todesurteil war explizit diese vom Schwarzspecht gezimmerte Höhle.

Bedenkt man nun, dass seit Monaten ein Aufruf an alle Förster, Waldbesitzer und Naturinteressierte ergangen ist, Bäume mit Bienenvorkommen zu melden und zu schützen, darf man sich fragen, ob dem Schutz der Natur (Hauptaufgabe einer Natur- a Bëschverwaltung) hier entsprochen wurde.

Es dürfte mittlerweile bestens bekannt sein, dass die Biodiversität weltweit rapide schwindet, und verheerende Folgen für die Menschheit zu erwarten sind. Wildlebende Honigbienen sind nicht nur Sympathieträger für den Schutz der Artenvielfalt, sondern auch wichtige Studienobjekte. Die Wissenschaft erwartet bedeutende Erkenntnisse darüber, in wieweit das Vorhandensein wildlebender Honigbienen einen positiven Einfluss auf die unter imkerlicher Obhutlebenden Honigbienen haben kann (Stichwort Varroa-Toleranz).

Der Schutz dieser wertvollen und unersetzlichen Höhlenbäume und deren Umgebung, wie aller Wälder hier und weltweit, darf nicht erst als Absichtserklärung für irgendeine mehr oder weniger nahe Zukunft dekretiert werden, sondern muss sofort gewährleistet sein.

Das Umweltministerium sowie die Natur- und Forstverwaltung sollten die Förster und Waldarbeiter weitaus stärker informieren und fortbilden! Interne Prozeduren und Abläufe müssen hier dringend erstellt und befolgt werden, um solchen amtlichen Frevel an der Natur in Zukunft zu verhindern!